>>49929984Die Geldstrafe kriegt der Staat, du kannst aber als Nebenkläger auf Schmerzensgeld klagen.
Eine Beleidigung muss so schlimm sein, dass sie ehrverletzend ist. Jemanden als "Oberförster" zu bezeichnen reicht zum Beispiel nicht. Gängige Schimpfwörter sind aber ein klarer Fall.
Das muss auch nur ein einziges Mal vorkommen, Hauptproblem wird aber sein das Ganze zu beweisen.
Anzeige erstattet man grundsätzlich bei der Polizei, die leitet das an die Staatsanwaltschaft weiter. Man kann sich wohl auch direkt an die Staatsanwaltschaft wenden oder einen Anwalt beauftragen, aber Polizei ist der einfachste Weg.
Die Frage ist halt nur wie viel du dir davon erwartest, denn das ist kein sehr schlimmes Vergehen und vor allem wenn der Täter bisher nicht öfter aufgefallen ist wird da nicht viel passieren.